Aufnahme
Mindestbetreuung
Um den Kindern eine gute Integration in die Gruppe zu ermöglichen, beträgt die Mindestbetreuung einen ganzen Tag pro Woche. In Absprache mit der Standortleitung sind auch zwei halbe Betreuungstage möglich.
Platzvergabe
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt durch die Standortleitung. Dabei achten wir darauf, die Bedürfnisse Ihres Kindes bestmöglich zu berücksichtigen. Auch die Eingewöhnung wird individuell geplant und behutsam gestaltet, damit sich Ihr Kind bei uns von Anfang an wohl und sicher fühlen kann. Mehr dazu unter: Eingewöhnung
Bei begrenzten Kapazitäten berücksichtigen wir bevorzugt Kinder, deren Geschwister bereits unsere KITA besuchen. Ebenso haben Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Richterswil Vorrang.
Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags treten die Bestimmungen unseres Betriebs- und Beitragsreglements in Kraft. Der Vertrag bildet die Grundlage der Elternvereinbarung mit der monatlichen Betreuungspauschale, welche jeweils im Voraus verrechnet wird.
Warteliste
Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung kein freier Betreuungsplatz verfügbar sein, setzen wir Ihr Kind auf Wunsch gerne auf unsere Warteliste.
Gesundheit und besondere Bedürfnisse
Beim Eintritt sind Angaben zu Allergien, regelmässig einzunehmenden Medikamenten sowie zu ansteckenden Krankheiten erforderlich.
Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen wird im Vorfeld gemeinsam abgeklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme möglich ist.